Seit dem 1. März 2020 gibt es ein neues Gesetz. Es regelt das Impfen gegen Masern.
Schüler und Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie einen Impfschutz gegen Masern haben.
Wie kann ich den Impfschutz für mein Kind nachweisen?
Wann muss ich die Bescheinigung vorlegen?
Nach dem Gesetz muss das spätestens am 31. Juli 2021 geschehen sein. Das gilt für Kinder, die bereits in unserer Schule sind. Wenn ein Kind neu zu uns kommt, müssen Sie den Impfschutz sofort nachweisen. Wir sagen Ihnen, wenn Sie die Bescheinigung vorlegen müssen.
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